GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Definitionen

1.1 In diesen Geschäftsbedingungen:

Gebühren“ sind folgende Beträge:

(a) [die in Abschnitt 7 der Arbeitsaufstellung angegebenen Beträge];

(b) [die Beträge, die von den Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden können]; und

(c) [Beträge, berechnet durch Multiplikation der [vom Berater dem Kunden vor dem Vertragsdatum mitgeteilten standardmäßigen zeitbasierten Gebührensätze] des Beraters mit der Zeit, die das Personal des Beraters für [die Dienstleistungen] aufgewendet hat (gerundet [ vom Berater auf die nächste Viertelstunde heruntergefahren])];

Kunde“ bezeichnet die in Abschnitt 1 der Leistungsbeschreibung als solche identifizierte Person oder Einrichtung;

Kundenmaterialien“ bezeichnet alle Arbeiten und Materialien, die vom oder im Auftrag des Kunden an den Berater zur Einbeziehung in die Liefergegenstände oder zur sonstigen Verwendung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen geliefert werden.

Berater“ sind unsere qualifizierten Mitglieder von TPC Management, einer in Rumänien eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in Str. Arh. Luis Blanc nr. 10;

Vertrag“ bezeichnet einen bestimmten Vertrag, der gemäß diesen (aber nicht nur) Geschäftsbedingungen zwischen dem Berater und dem Kunden geschlossen wird.

Liefergegenstände“ sind die in Abschnitt 4 der Leistungsbeschreibung genannten Liefergegenstände, die der Berater dem Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen zugestellt hat.

Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum der Ausführung einer Leistungserklärung, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält.

Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum auf der ganzen Welt, unabhängig davon, ob sie registrierbar oder nicht registrierbar, registriert oder nicht registriert sind, einschließlich jeglicher Anmeldungen oder Anmelderechte für solche Rechte (und diese „Rechte an geistigem Eigentum“ umfassen Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Datenbankrechte , vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Handelsnamen, Handelsnamen, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Weitergaberechte, unlautere Wettbewerbsrechte, Patente, geringfügige Patente, Gebrauchsmuster, Halbleitertopografierechte und Geschmacksmusterrechte);

Maximale Laufzeit“ bezeichnet in Bezug auf den Vertrag den Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens ODER den in Abschnitt 2 der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitraum, falls zutreffend;

Dienstleistungen“ bezeichnet die in Abschnitt 3 der Leistungsbeschreibung genannten Beratungsleistungen;

Arbeitserklärung“ ist eine schriftliche Arbeitserklärung, die von jeder der Parteien oder in deren Namen vereinbart wurde.

Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit des Vertrags, die gemäß Ziffer 3.1 beginnt und gemäß Ziffer 3.2 endet;

Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet alle Unterlagen, die die Bestimmungen des Vertrags enthalten, nämlich den Hauptteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsbeschreibung, einschließlich etwaiger Änderungen dieser Unterlagen von Zeit zu Zeit; und

Materialien von Dritten“ bezeichnet die in den Liefergegenständen enthaltenen Arbeiten und / oder Materialien (mit Ausnahme der Kundenmaterialien), deren geistige Eigentumsrechte Dritten gehören und die in Abschnitt 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind oder die Die schriftlich vereinbarten Parteien werden in die Liefergegenstände einbezogen.

 

2. Anerkennung

2.1 TPC-Management wird ausnahmslos für jedes stationäre oder digitale Produkt angerechnet

2.2 Der Kunde kann verlangen, dass das Eigentum eines jeden stationären oder digitalen Liefergegenstandes auf der Grundlage von Gesprächen beider Parteien ein akzeptables Geld zurückgibt

3. Begriff

3.1 Der Vertrag tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft.

3.2 Der Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft ODER bis:

(a) alle Dienstleistungen wurden abgeschlossen;

(b) alle Liefergegenstände wurden geliefert; und

(c) Alle Gebühren wurden in frei verfügbaren Mitteln gezahlt, die automatisch aufgelöst werden, vorbehaltlich einer Kündigung gemäß Ziffer 11.

3.3 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, wird mit jeder Leistungsbeschreibung ein gesonderter Vertrag im Sinne dieser Geschäftsbedingungen geschlossen.

4. Dienstleistungen

4.1 Der Berater erbringt die Dienstleistungen für den Kunden in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.2 Der Berater muss die Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt oder gemäß den von einem führenden Dienstleister in der Branche des Beraters vernünftigerweise zu erwartenden Sachkenntnis- und Sorgfaltstandards erbringen.

5. Liefergegenstände

5.1 Der Berater liefert die Liefergegenstände an den Kunden.

5.2 Der Kunde muss dem Berater unverzüglich nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung des Beraters eine schriftliche Rückmeldung zu den Vorschlägen, Plänen, Entwürfen und / oder Vorbereitungsmaterialien des Beraters geben, die sich auf die zu erbringenden Leistungen beziehen und dem Kunden damit zur Verfügung gestellt werden schriftlicher Antrag.

5.3 Der Berater muss sicherstellen, dass OR nach besten Kräften bemüht ist, sicherzustellen, dass OR angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass die zu erbringenden Leistungen gemäß dem in Abschnitt 5 der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitplan an den Kunden geliefert werden.

5.4 Der Berater garantiert dem Kunden, dass:

(a) Die Liefergegenstände entsprechen den Anforderungen von Abschnitt 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Lieferung der Liefergegenstände.

(b) die Liefergegenstände sind frei von Sachmängeln; und

(c) Die Liefergegenstände ODER die Liefergegenstände verletzen, wenn sie vom Kunden in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen verwendet werden, nicht die Rechte an geistigem Eigentum oder andere gesetzliche Rechte einer Person und verstoßen nicht gegen die Bestimmungen eines Gesetzes, einer Satzung oder einer Vorschrift in jeder Gerichtsbarkeit und unter allen anwendbaren Gesetzen.

6. Lizenz

6.1 Der Berater gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz zum Kopieren, Speichern, Verteilen, Veröffentlichen, Anpassen, Bearbeiten und anderweitigen Verwenden der Liefergegenstände (mit Ausnahme der Materialien Dritter und der Kundenmaterialien) für Folgendes Zwecke: Marketing, Werbung und Zusammenarbeit. Daher übernehmen wir das Urheberrecht und das Eigentum an jedem einzelnen Liefergegenstand.

7. Gebühren

7.1 Der Kunde zahlt dem Berater die Gebühren gemäß diesen Geschäftsbedingungen.

7.2 Alle Beträge, die in oder in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben sind, verstehen sich, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, einschließlich etwaiger anwendbarer Mehrwertsteuern ODER ausschließlich etwaiger anwendbarer Mehrwertsteuern, die zu diesen Beträgen hinzukommen und vom Kunden zu zahlen sind der Berater.

7.3 Jede Gebühr wird individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten, ohne dass einzelne in Geld umgewandelte Interessen abgezogen oder addiert werden.

8. Zahlungen

8.1 Der Berater stellt dem Kunden von Zeit zu Zeit während der Laufzeit oder an oder nach den in Abschnitt 7 der Leistungsbeschreibung genannten Abrechnungsterminen oder zu jedem Zeitpunkt nach der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen an den Kunden Rechnungen für die Gebühren aus ODER vor der Lieferung der entsprechenden Dienstleistungen an den Kunden.

8.2 Der Kunde muss dem Berater die Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung einer Rechnung gemäß dieser Ziffer 8 ODER nach Erhalt einer Rechnung gemäß dieser Ziffer 8 zahlen.

8.3 Der Kunde muss die Gebühren per Debitkarte, Kreditkarte, Lastschrift oder Banküberweisung oder Scheck bezahlen (unter Verwendung der Zahlungsdetails, die der Berater dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilt).

8.4 Wenn der Kunde dem Berater gemäß diesen Geschäftsbedingungen keinen angemessenen Betrag zahlt, kann der Berater:

(a) dem Kunden Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 10% pa über dem Basiszinssatz der öffentlichen rumänischen Bank berechnen, die täglich bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung aufgelaufen sind und am Ende jedes Kalenders zusammengezählt werden Monat; oder

(b) vom Kunden Zinsen und gesetzliche Entschädigung gemäß dem Late Payment of Commercial Debt (Interest) Act von 1998 verlangen.

9. Garantien

9.1 Der Berater garantiert dem Kunden, dass:

(a) Der Berater hat das rechtliche Recht und die Befugnis, den Vertrag abzuschließen und seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.

(b) der Berater wird alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen einhalten, die für die Ausübung der Rechte des Beraters und die Erfüllung der Verpflichtungen des Beraters aus diesen Geschäftsbedingungen gelten; und

(c) der Berater hat oder hat Zugang zu allem notwendigen Know-how, Fachwissen und Erfahrung, um seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.

9.2 Der Kunde versichert dem Berater, dass er das Recht und die Befugnis hat, den Vertrag abzuschließen und seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.

9.3 Alle Garantien und Zusicherungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Leistungsbeschreibung ausdrücklich niedergelegt. Vorbehaltlich Ziffer 10.1 werden keine anderen Garantien oder Zusicherungen in den Vertrag einbezogen, und keine anderen Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand werden in einen anderen Vertrag einbezogen.

10. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

10.1 Nichts in diesen Geschäftsbedingungen wird:

(a) eine Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit einschränken oder ausschließen;

(b) eine Haftung für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung begrenzen oder ausschließen;

(c) alle Verbindlichkeiten auf eine Weise begrenzen, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist; oder

(d) Haftungen ausschließen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden dürfen.

11. Beendigung

11.1 Der Berater kann den Vertrag durch schriftliche Kündigung an den Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen, die zum Ende eines Kalendermonats oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit abläuft. Der Kunde kann den Vertrag durch schriftliche Kündigung an den Berater mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen, die zum Ende eines Kalendermonats oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit abläuft.

ODER

11.1 Jede Partei kann den Vertrag kündigen, indem sie der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf eines Kalendermonats oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit eine schriftliche Kündigungsfrist setzt.

11.2 Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Kündigung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

(a) Die andere Partei begeht einen Verstoß ODER einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag, und der Verstoß kann nicht behoben werden.

(b) Die andere Partei begeht eine Vertragsverletzung ODER eine wesentliche Vertragsverletzung und die Verletzung ist behebbar, die andere Partei kann die Verletzung jedoch nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei, die die Verletzung verlangt, beheben behoben werden; oder

(c) Die andere Partei verstößt beharrlich gegen den Vertrag (unabhängig davon, ob diese Verstöße insgesamt eine wesentliche Verletzung darstellen).

11.3 Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Kündigung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

a) die andere Partei:

(b) aufgelöst wird;

(c) hört auf, alle (oder im Wesentlichen alle) Geschäfte zu tätigen;

(d) ist oder wird nicht in der Lage, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen;

(e) zahlungsunfähig ist oder wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird; oder

(f) eine Versammlung einberufen oder eine Vereinbarung oder Zusammensetzung mit seinen Gläubigern treffen oder vorschlagen;

(g) ein Administrator, Verwaltungsverwalter, Liquidator, Verwalter, Treuhänder, Verwalter oder Ähnliches wird über ein Vermögen der anderen Partei bestellt;

(h) ein Auftrag zur Abwicklung der anderen Partei erteilt wird oder die andere Partei einen Beschluss zur Abwicklung fasst (außer zum Zweck einer Umstrukturierung eines solventen Unternehmens, bei der das resultierende Unternehmen alle Verpflichtungen der anderen Partei übernimmt) Vertragspartei); oder

(i) wenn diese andere Partei eine Einzelperson ist:

(j) dass die andere Partei stirbt;

(k) aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit wird diese andere Partei unfähig, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln; oder

(l) diese andere Partei ist Gegenstand eines Insolvenzantrags oder einer Anordnung.]

11.4 Der Berater kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden sofort kündigen, wenn:

(a) Jeder Betrag, der vom Kunden gemäß dem Vertrag an den Berater zu zahlen ist, ist bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt und bleibt ab dem Datum der schriftlichen Kündigung unbezahlt. und

(b) Der Berater hat dem Kunden mindestens 30 Tage nach der Nichtzahlung schriftlich mitgeteilt, dass er beabsichtigt, den Vertrag gemäß dieser Ziffer 11.4 zu kündigen.

12. Auswirkungen der Kündigung

12.1 Mit Beendigung des Vertrages verlieren alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit, mit der Ausnahme, dass die folgenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen und ihre Gültigkeit behalten (gemäß ihren ausdrücklichen Bestimmungen oder auf andere Weise auf unbestimmte Zeit) ): Abschnitte 1, 6, 8,2, 8,4, 10, 12, 13,2 und 15.

12.2 Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, berührt die Kündigung des Vertrages nicht die erworbenen Rechte einer Partei.

13. Status des Beraters

13.1 Der Berater ist kein Angestellter des Auftraggebers, sondern ein unabhängiger Auftragnehmer.

13.2 Die Beendigung des Vertrages stellt keine ungerechtfertigte Kündigung dar; Der Berater hat auch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, Abfindungszahlungen oder ähnliche Zahlungen bei Beendigung des Vertrags.

14. Allgemein

14.1 Auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung des Vertrages wird nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der nicht entgegenstehenden Partei verzichtet.

14.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig und / oder nicht durchsetzbar eingestuft werden, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in Kraft. Wenn eine rechtswidrige und / oder nicht durchsetzbare Bestimmung rechtmäßig oder durchsetzbar wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt dieser Teil als gestrichen, und der Rest der Bestimmung bleibt in Kraft (sofern dies nicht der klaren Absicht der Parteien widerspricht) In diesem Fall gilt die gesamte betreffende Bestimmung als gestrichen.

14.3 Der Vertrag kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von den Parteien oder in deren Namen unterzeichnet wurde.

14.4 Keine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertragliche Rechte oder Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen abtreten, übertragen, belasten, lizenzieren oder auf andere Weise behandeln oder darüber verfügen.

14.5 Der Vertrag kommt den Parteien zugute und ist nicht dazu bestimmt, Dritten Vorteile zu verschaffen oder von Dritten durchsetzbar zu sein. Das Recht der Parteien, Änderungen, Verzichtserklärungen, Änderungen oder Vergleiche im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu kündigen, aufzuheben oder zu vereinbaren, bedarf nicht der Zustimmung Dritter.

14.6 Vorbehaltlich Ziffer 10.1 stellen diese Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand.

14.7 Der Vertrag unterliegt [englischem Recht] und wird entsprechend ausgelegt.

14.8 Für die Entscheidung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte von [England] zuständig.